Rechtsanwalt Christopher Kunke ist im Datenschutzrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten seit Beginn seines beruflichen Werdegangs umfassend tätig.
Er bildet Datenschutzbeauftragte im Rahmen von Seminaren beim TÜV aus und ist selbst als zertifizierter Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen aktiv.
Unsere Beratungsleistungen bieten wir nach fairen Pauschalvereinbarungen oder auf Stundenhonorarbasis an.
Bei außergerichtlicher und gerichtlicher Interessenvertretung ist eine Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein Angebot.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bildet die Grundlage der europaweiten Datenschutzreform. Als europäische Verordnung geht sie den nationalen Bestimmungen vor und trat am 25 Mai 2018 in Kraft. Allerdings erlaubt die Verordnung den Mitgliedstaaten ergänzend, nationale Regelungen zu treffen. Der deutsche Gesetzgeber machte von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umfassend Gebrauch. Etwa ist gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter auch dann zu benennen, wenn regelmäßig mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.