Rechtsanwalt Christopher Kunke ist ein auf Datenschutz spezialisierter Rechtsanwalt und ein TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor u. –beauftragter. Er bildet als Seminarleiter bei TÜV Nord Datenschutzbeauftragte aus und ist als externer Datenschutzbeauftragter für diverse Unternehmen tätig. Zusätzlich ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Kaiserslautern. Nach Vorbeschäftigungen bei der GOOGLE Deutschland GmbH und im Datenschutzrechts-Team von PricewaterhouseCoopers war er zuletzt zwei Jahre Digitaler Marktwächter der Verbraucherzentrale NRW. Zu seinen Aufgaben gehörte die Verfolgung und Abmahnung von unternehmerischen Datenschutzverstößen.
Unsere Beratungsleistungen bieten wir nach fairen Pauschalvereinbarungen oder auf Stundenhonorarbasis an.
Bei außergerichtlicher und gerichtlicher Interessenvertretung ist eine Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich.
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bildet die Grundlage der europaweiten Datenschutzreform. Als europäische Verordnung geht sie den nationalen Bestimmungen vor und trat am 25 Mai 2018 in Kraft. Allerdings erlaubt die Verordnung den Mitgliedstaaten ergänzend, nationale Regelungen zu treffen. Der deutsche Gesetzgeber machte von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umfassend Gebrauch. Etwa ist gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter auch dann zu benennen, wenn regelmäßig mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
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